Urheberrecht beim Fotografieren

Das Urheberrecht schützt künstlerische Werke und ihren Schöpfer. Wenn du Fotografien erstellst, die unter das Urheberrecht fallen, dürfen andere sie nicht ohne deine Zustimmung verwenden. Dafür spielt es keine Rolle, ob du professionell fotografierst oder Hobby-Fotograf bist.

In diesem Beitrag erkläre ich dir, was es mit dem Urheberrecht bei Fotos genau auf sich hat, wann Fotos nicht unter das Urheberrecht fallen und welche Rechte du als Fotograf hast.

Was ist Urheberrecht bei der Fotografie?

Urheberrecht beim Fotografieren

Die deutschen Gesetze schützen nicht nur Musiker und Schriftsteller davor, dass ihre Werke durch andere Personen unerlaubt genutzt werden. Für Fotos gilt das Urheberrecht ebenfalls. 

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen sogenannten Lichtbildwerken und Lichtbildern. Beide sind Fotografien, aber bei einem Lichtbildwerk hat der Fotograf eine schöpferische, geistige und persönliche Leistung erbracht. 

Damit ist laut Urheberrechtsgesetz gemeint, dass du ein Foto mit einem individuellen Charakter erstellt hast und eine gewisse Gestaltungshöhe erkennbar ist. Allerdings sind die Übergänge fließend, sodass es im Einzelfall auf die Einschätzung eines Gerichts ankommt. Beispiele für das schöpferische Handeln sind:

  • du wählst ein bestimmtes Motiv aus oder stellst eine Szene zusammen
  • du entscheidest dich gezielt für einen Ort, an dem du die Aufnahme erstellst
  • du triffst eine Entscheidung für einen Bildfilter
  • du nutzt ein Objektiv, um den Effekt zu erzielen, den du dir vorstellst

Ein Lichtbild kannst du von einem kreativen Werk anhand dieser Beispiele abgrenzen. Wenn du etwa im Urlaub einen Schnappschuss aufnimmst, zählt er als Lichtbild, weil du ohne Planung gehandelt hast. 

Hier fehlt die Gestaltungshöhe, weil sich das Bild nicht von alltäglichen Aufnahmen unterscheidet. Trotzdem fällt es als „Foto ohne persönliche geistige Schöpfung“ unter Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes.

Hinweis: Das Urheberrecht bei Fotos meint nicht dasselbe wie der Begriff „Bildrechte“. Bildrechte schließen das Urheberrecht ein, betreffen aber zusätzlich etwa die Persönlichkeitsrechte einer Person, die du fotografiert hast. Auch das Hausrecht bei Gebäuden und gewerbliche Schutzrechte fallen darunter. Mehr dazu auf urheberrecht.de.

Wann sind Fotos urheberrechtsfrei? 

Fotos fallen nicht mehr unter das Urheberrecht, wenn sie gemeinfrei geworden sind. Das bedeutet, dass jeder sie nach Belieben verwenden kann, ohne dafür bezahlen zu müssen.

Lichtbildwerke werden 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gemeinfrei. Willst du hingegen ein einfaches Lichtbild nutzen, also ein Foto ohne Gestaltungshöhe, müssen Veröffentlichung oder Erstellung 50 Jahre zurückliegen. Du kannst also alltägliche Fotos, die älter als 50 Jahre sind, auf deiner Website verwenden.

Alternativ kann ein Schöpfer auf seine Urheberrechte verzichten. Diese Idee wurde durch die Organisation „Creative Commons“ in die Öffentlichkeit getragen. Sie stellt Musterlizenzverträge bereit, mit denen du und andere Fotografen möglichen Nutzern ein bedingungsloses Lizenzrecht übertragen können.

Die entsprechenden Bilder sind mit „CC0“ gekennzeichnet, was für „Creative Commons Zero“ steht. Diese Fotos kannst du sowohl privat als auch gewerblich verwenden, ohne den Urheber um Erlaubnis zu fragen oder eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben.

Allerdings gilt trotzdem das deutsche Recht. Du musst als Fotografen also selbst dann genannt werden, wenn eine Person das Bild nach CC0-Lizenz verwendet.

Welche Rechte haben Urheber bei Fotografien?

Das Gesetz legt fest, dass dir als Urheber das alleinige Recht an deiner Fotografie zusteht. Das schließt folgende Rechte ein:

  • Veröffentlichung
  • Vervielfältigung
  • kommerzielle oder nicht kommerzielle Nutzung
  • Verbreitung
  • Benennungsrecht

Insbesondere das Recht, als Urheber genannt zu werden, führt im Internet immer wieder zu Verwirrung. Laut deutschem Gesetz muss jeder, der deine Fotos verwendet, dich namentlich als Urheber anführen. Wenn du auf andere Weise genannt werden willst, musst du dies mit dem Verwerter in einem Vertrag vereinbaren.

Auf deutschen Websites kannst du Fotos finden, die mit dem Symbol für das Urheberrecht (Copyright) gekennzeichnet sind. Nach deutschem Recht hat dieses Symbol jedoch keine Bedeutung. Es ist also nicht erforderlich, dass du deine Fotos mit dem Copyright-C auszeichnest, damit sie unter das Urheberrecht fallen. 

Tipp: Entdeckst du im Internet oder an anderer Stelle ein Foto, das eindeutig von dir stammt, dann kannst du eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstatten. Die Person, die dein Lichtbild oder -werk unerlaubt verwendet hat, trägt die Nachweispflicht. Sie muss also beweisen, dass sie die Rechte hat, um das Bild zu nutzen. Kann sie das nicht, muss sie dir unter Umständen Schadensersatz leisten.

Kann man Urheberrechte erben oder kaufen?

Urheberrechte können nicht übertragen werden. Ein Erbe kann nur die Nutzungsrechte an einem Werk erhalten, wenn der Schöpfer ihm die Rechte einräumt. Die Urhebereigenschaft dagegen bleibt beim Schöpfer.

Wenn du ein Foto verwenden willst, das du nicht selbst erstellt hast und das nicht nach Creative Commons rechtsfrei ist, benötigst du ein Lizenzrecht dafür. Für dieses Recht verlangt der Schöpfer meistens eine Vergütung. 

Als Alternative gibt es im Internet umfangreiche Bildsammlungen, bei denen die Urheber angeben, dass die Fotos lizenzfrei sind. Das solltest du nicht mit einem Verwertungsrecht im Sinne der Creative Commons verwechseln. Es kann sein, dass der Schöpfer dir nur ein begrenztes Nutzungsrecht für den Privatgebrauch einräumt.

Möchtest du ein Bild von einer dieser Datenbanken für einen gewerblichen Zweck nutzen, solltest du trotzdem persönlich beim Fotografen um Erlaubnis fragen. Bei einer kommerziellen Verwendung ist es möglich, dass der Urheber ein Entgelt fordert.

Tipp: Für dich als Fotograf bedeutet das Verwertungsrecht, dass du mit deinen Fotos Geld verdienen kannst. Um über Lizenzverkäufe Geld einzunehmen, kannst du deine Bilder über Plattformen wie Fotolia oder Shutterstock anbieten.

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